Einwendungen

Wichtig:
Einwendungen gegen den geplanten Neubau der Kreisstraße K3575 als Umgehungsstraße Bad Schönborn sind nur bis einschließlich 2. Dezember 2010 (EINGANG bei der Abgabestelle – NICHT Poststempel) möglich.

Hinweise zur Verwendung der Musterbausteine und Einwendungen, die Sie weiter unten finden:

  • Es handelt sich um Formulierungshilfen und Anregungen für die Erstellung Ihrer persönlichen Einwendung. Je Familienmitglied kann eine eigene Einwendung erstellt werden. Jede Einwendung muss von allen genannten Absendern unterschrieben werden. Für Kinder unterschreibt der gesetzliche Vertreter.
  • Die Textbausteine werden in den nächsten Tagen um weitere Aspekte ergänzt.
  • Fragen zum Thema Einwendungen werden auf dieser Seite beantwortet

1. Briefköpfe zum Runterladen

2. Textbausteine für Ihre ausführliche Einwendung

3. Mustereinwendung für generell Betroffene

  • Vorschlag für Ihre Kurzeinwendung (bitte individuell noch anpassen, in Briefkopf einfügen und unterschreiben): Word-DateiPDF-Datei

4. Mustereinwendung für Fernlärmbetroffene

Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch bis zu dem genannten Termin bei den Gemeinden Bad Schönborn und Kronau abgeben.

Das Aktionsbündnis bietet an, dass Sie Ihre Einwendung bis zum 30.11.2010 bei folgender Kontaktadresse abgeben. Wir werden dann die Einwendungen sammeln und dem Regierungspräsidium übergeben.

Kontaktadresse:
Georg Henneges
Lilienstr. 25
76669 Bad Schönborn

In jedem Fall würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Einwendung zukommen lassen würden.

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