Einwendungen – Fragen

Der folgende Text baut auf die gelungene Beschreibung der Bürgerinitiative Bermatingen-Ahausen auf.

1. Warum soll ich überhaupt eine Einwendung machen?

Einwendungen gegen dieses Projekt sollten unbedingt getätigt werden, sind sie doch die einzige Möglichkeit wie auf die Planung und den Entwurf konkret Einfluß genommen werden kann. Einwendung dienen

  • um Ihren Unzufriedenheit über die Trassenplanung zu äußern,
  • um mitzuhelfen, den Bau dieses Straßenprojekts zu verhindern oder zumindest für deutliche Verbesserungen zu sorgen
  • die Landschaft, das Landwirtschafsland und das Kulturdenkmal für die folgenden Generationen zu bewahren
  • um die Vielzahl an Schwachstellen der Planung aufzuzeigen und Verbesserungen einzubringen
  • um überhaupt zum Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geladen zu werden und dem Gremium dort Ihre Einwendung persönlich vortragen zu können
  • um Ihre Rechtsansprüche zu wahren. Nur wer eine Einwendung einbringt und Einsprüche erhebt, ist später klageberechtigt!

Argumente für Ihre Einwendung finden Sie auf unseren Seiten. Noch wirkungsvoller als der bloße Ausdruck der Musterschreiben sind handschriftlich angefertigte, persönliche Einwendungen. Sie können dazu aber gerne die in den Musterschreiben genannten Gründe als Anregung verwenden und sollten unbedingt noch eigene, für Sie besonders wichtige, hinzufügen.

2. Wer kann eine Einwendung machen?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in irgendeiner Weise betroffen fühlen, können und sollten Einwendungen machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gründe, die Sie dazu ins Feld führen, von anderen geteilt werden oder nicht. Falls die Straße Ihren sonntäglichen Verdauungsspaziergang oder das “Gassi gehen” mit Ihrem Hund verhindert oder Sie Angst vor der Verschmutzung des Trinkwassers, Lärm oder sonstiger Gefährdung Ihrer Gesundheit haben… alles sind legitime und wichtige Gründe und sollten von Ihnen in Ihrer Einwendung unbedingt vorgebracht werden.
Es spielt auch keine Rolle, ob die Planfeststellungsunterlagen in Ihrer Gemeinde ausliegen oder nicht (sie also u.U. gar kein Bad Schönborner oder Kronauer sind). Entscheidend ist alleine die subjektive persönliche Betroffenheit durch das Vorhaben welche beispielsweise auch besteht wenn Sie täglich von Stettfeld nach Wiesloch in die Arbeit oder von Kronau in die Schule mit dem Fahrrad fahren (oder andersherum) und Ihr Arbeits-/Schulweg durch die geplante Ortsumfahrung verlängert, erschwert oder gefährlicher wird.
Jedes Mitglied Ihrer Familie sollte eine eigene Einwendung machen, auch jedes Kind! Für minderjährige Kinder muß als gesetzlicher Vertreter der Erziehungsberechtigte mit unterschreiben.
Das Regierungspräsidium muß alle Einwendungen prüfen und im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine umfassende Abwägung zwischen allen betroffenen öffentlichen und privaten Belangen treffen.

3. Lohnt es sich überhaupt eine Einwendung zu machen? Wird sie überhaupt berücksichtigt?

Eine schriftliche Einwendung ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Erörterungstermin, bei dem Sie Ihre Belange persönlich vortragen können. Mit Ihrer Einwendung drücken Sie auch Ihre Unzufriedenheit gegen die geplante Trasse aus und setzen die Verantwortlichen unter Druck. Im Planfeststellungsverfahren schreibt das Gesetz eine umfassende Abwägung zwischen allen betroffenen öffentlichen und privaten Belangen zwingend vor. Außerdem wird über die privaten Einwendungen entschieden. Die Genehmigungsbehörde kann Ihre Einwendungen zurückweisen oder eine Um-/Neuplanung anordnen in der Ihre Belange besser berücksichtigt werden. Falls Ihre Einwendung nicht oder Ihrer Ansicht nach nicht ausreichend berücksichtigt wurde, können Sie wegen Nichtberücksichtigung gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen.
In jedem Falle sorgen Sie mit Ihrer Einwendung dafür, dass die prüfende Behörde sich damit befassen muss. Das führt zumindest zu einer Verzögerung des Verfahrens. Und jede Verzögerung kann zu einem “Aus” für das Projekt führen, wenn sich z. B.

  • die politischen Mehrheitsverhältnisse (Wahlen),
  • die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
  • die technischen Entwicklungen oder
  • die finanzielle Lage (leere öffentliche Kassen wegen anhaltender Finanzkrise und/oder demografischem Wandel)

entsprechend ändern. Die Verzögerung des Verfahrens ist umso stärker, je mehr Leute Einwendungen schreiben und wenn diese Einwendungen eine Vielzahl von Gründen enthalten, die noch dazu möglichst individuell formuliert sein sollten.
Sicher ist : Wenn Sie keine Einwendung machen, wird Ihre Meinung garantiert nicht berücksichtigt.

4. Ist denn der Bau der Umgehungsstraße nicht längst beschlossene Sache?

Nein, überhaupt nicht.
Fakt ist: Bislang plant das Regierungspräsidium lediglich den Bau der Umgehungsstraße und fertigt den “Plan” (bestehend aus Plänen, Gutachten,..) dafür an. Dieses Planfeststellungsverfahren ist ein außerordentlich langwieriges und komplexes Verfahren. Auch wenn der politische Wille zum Bau dieser Straße Pläne und Gutachten sicher in die vom Vorhabenträger gewollte Richtung lenken lassen werden, muß jeder einzelne Teil dieser Planfeststellung auch objektiv korrekt und juristisch möglichst wasserdicht abgearbeitet werden. Aufgrund vielerlei lokalen Besonderheiten und der langen Vorgeschichte ist dieses Vorhaben aber kaum zu stemmen und bietet Gegnern entsprechend viele Ansatzpunkte einzuhaken.
Und selbst wenn die Planfeststellung nach eventueller Abweisung aller Klagen mit einem Planfeststellungsbeschluß abschliessend beschieden wird, heißt das noch lange nicht, daß absehbar die Bagger anrollen. In Baden-Württemberg liegen Straßenbauvorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.5 Milliarden Euro planfestgestellt teils seit Jahrzehnten in den Schubladen und können mangels finanzieller Mittel nicht durchgeführt werden.

5. Wie ist das genau mit der Auslegung und der Einwendungsfrist?

Die Unterlagen lagen exakt vier Wochen in den Rathäusern Langenbrücken und Kronau öffentlich zur Einsicht für jedermann aus. Jetzt sind noch weitere 2 Wochen für die Einwendungen vorgesehen. Die Einwendungsfrist endet somit am 02. Dezember 2010.
Jeder Betroffene kann bis zum 02. Dezember 2010 gegen das Vorhaben Einwendungen vorbringen.
Einwendungen lassen sich sowohl direkt beim Regierungspräsidium wie auch bei der Kommune einreichen. Einfacher ist sicher in unserem Fall die Gemeinde Bad Schönborn oder Kronau, welche offizielle Auslegungsstelle ist. Richten Sie Ihre schriftliche Einwendung entweder an:

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 24
Markgrafenstraße 46
76133 Karlsruhe

oder

Gemeinde Bad Schönborn
Rathaus Langenbrücken
Bauamt Zimmer 20/22
Huttenstraße 11
76669 Bad Schönborn

oder

Gemeinde Kronau
Bauamt Zimmer 303
Kirrlacher Straße 2
76709 Kronau

Bitte teilen Sie uns neue Argumente und Einwendungsgründe mit, damit wir sie hier auch als Anregung für andere Einwender veröffentlichen können!

Nur derjenige, der rechtzeitig eine Einwendung erhoben hat, kann später auch gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen. Zugelassen in der Klage sind nur Argumente, welche zuvor in der Einwendung vorgebracht wurden. Alle anderen, wie real und wichtig sie auch sein mögen, unterliegen der “Präklusion”, d.h. sind für ein späteres Verfahren nicht mehr relevant und werden nachgereicht vom Gericht nichtmehr akzeptiert!
Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs bei der Abgabestelle, nicht der Poststempel!

Wenn Sie die Einwendung mit der Post versenden, kalkulieren Sie besser sicherheitshalber 3 Tage Postlaufzeit ein. Bitte reizen Sie die Fristen nicht bis auf den letzten Tag aus. Vergessen Sie nicht, eine Kopie ihrer Einwendung aufzubewahren!

6. Reicht es aus, wenn ich jetzt eine kurze formale Einwendung einreiche und später in meiner Klage meine Gründe vorbringe?

Nein! – Wenn Sie sich die Möglichkeit offen halten wollen, später gegen das Straßenbauprojekt zu klagen, dann müssen Sie JETZT (d.h. bis spätestens 02 Dezember 2010) Einwendungen erheben. Bei der Einwendung müssen Sie alle wesentlichen Argumente und Einwendungsgründe ausführen, denn nur die jetzt eingewendeten Argumente können Sie später in Ihrer Klage geltend machen. Alle Gründe, die Sie erst später vorbringen, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie noch so gravierend und zutreffend sind. Es empfiehlt sich daher, eine möglichst umfassende Aufstellung möglicher Gegenargumente einzuwenden, also auch solche Argumente, die Sie vielleicht persönlich gar nicht für besonders wichtig halten – denn vielleicht sind es ja gerade diese Einwendungsgründe, die später in einem juristischen Verfahren zum Erfolg führen. Falls Sie eine Klage in Erwägung ziehen, sollten Sie eventuell schon jetzt bei der Formulierung Ihrer Einwendung einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen.

7. Besser möglichst viele Masseneinwendungen oder mehr individuelle Einwendungen?

Generell gilt: Je mehr Einwendungen, umso besser. Ebenso wahr: Je unterschiedlicher, umso besser.
Noch besser: Sie formulieren eine individuelle, idealerweise sogar handschriftliche Einwendung gegen das Projekt. Für diesen Fall können sie gerne die in den Mustereinwendungen genannten Gründe als Grundlage Ihrer Einwendung zur Hilfe nehmen.

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