Eine wichtige Information hat uns Frau Beck mitgeteilt.
Jeder Einwender kann die Gegenstellungnahme des Antragstellers und seiner Gutachter zu seiner Einwendung anfordern.
Ein Brief mit der entsprechenden Bitte und dem Betreff “Gegenstellungnahme zu meiner Einwendung zum Verfahren K 3575 – Neubau der Kreisstraße K 3575 als Umgehungstraße” an das
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 24
76247 Karlsruhe
genügt.
Gleichzeitig kann der Einwender auch beantragen, dass ihr/ihm das Protokoll des Erörterungstermins persönlich zugesendet wird