Zur Bürgerinformationsveranstaltung am 18.12.2018

Geschrieben von Aktionsbündnis am 26. Januar 2019

Bericht von der Vorstandssitzung am 28.12.2018 im TSV-Heim Bad Langenbrücken

Der Vorstand der IG Umgehungsstraße traf sich, um über die Bürgerinformationsveranstaltung Umgehungsstraße K3575 von Bürgermeister Huge am 18.12.2018 zu sprechen und unsere Vorgehensweise zur Bürgermeisterwahl im Februar und zu den Gemeinderatswahlen im Mai abzustimmen.

Mehr als 70 Bürger und Gemeinderäte kamen zu der Informationsveranstaltung. Es war die erste Bürgerinformation zur K3575 seit 2016 vom Landkreis angekündigt wurde, dass für die „K3575 Umgehungsstraße“ eine komplette Neuplanung erforderlich sei, da das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde in der vorliegenden Planung eine ganze Reihe schwerer Mängel aufgezeigt hatte.

Die vom Bürgermeister vorgestellte Trassenalternative „Optimierte Westvariante“ entspricht im südlichen Teil der von der IG angedachten und vom Gemeinderat im April 2002 befürworteten Trasse zwischen Reimoldsee und dem Kronauer Gewerbegebiet Heidig. Die neue Trasse wird zudem westlich um das Schloss Kislau geführt und nicht – wie bisher geplant – zwischen Kislau und der Bahnlinie.

Laut Bürgermeister Huge habe dies viele Vorteile gegenüber der nun gescheiterten Planung. Ziel für den Bürgermeister im Ort sei, die Befriedung von Streitpunkten in der Gemeinde, Mehrheiten für gemeinsame Lösungen zu suchen und langfristig zu denken:

    • Die Gesamtlänge der „optimierten Westvariante“ sei deutlich kürzer, die Größe der Bauwerke deutlich reduziert und die Gesamtkosten daher wesentlich geringer;
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      Die Entlastungswirkung für den Ortsteil Mingolsheim sei durch das neu erstellte Verkehrsgutachten nachgewiesen – der Verkehr auf der B3 würde halbiert, der Schwerverkehr deutlich verringert werden;
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      Für das Blumenviertel in Langenbrücken käme es nicht zu den kritisierten zusätzlichen Belastungen;
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      Die problematische Aufschüttung am Reimoldsee falle ganz weg;
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      Das Problem mit der Haupt-Gas-Trasse und der Flachwasserzone am Reimoldsee sei lösbar;
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      Die Trassenführung westlich um Kislau trage zur Lärmentlastung der Neubaugebiete am Bahnhof bei;
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      Die bestehenden Straßen würden über Kreisel angebunden, die Geschwindigkeit sei durchgehend auf 70 km/h begrenzt, wodurch die Lärmbelastung insgesamt geringer sei, ganz wie vom Gemeinderat einstimmig gefordert;
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      Wenn die alte Trassenplanung endgültig aufgegeben würde, könnte das neue Gewerbegebiet Im Sand fast verdoppelt werden;
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      Bis zur Realisierung müsste allerdings ehrlicherweise mit einem Zeitraum von zehn bis 15 Jahren gerechnet werden.

Bürgermeister Huge hat in der Veranstaltung den Gemeinderat dazu aufgerufen, in der ersten Hälfte 2019 ein einmütiges Signal zu geben, damit er zügig in die Verhandlungen mit den Nachbargemeinden, dem Landkreis und dem Land gehen könne, sofern er wiedergewählt würde. Eine gekürzte Fassung des Vortrags findet sich auf der Gemeindeseite.

In der anschließenden Diskussion äußerten sich die Bürger mehrheitlich positiv zur vorgestellten neuen Trassenalternative. Für Bad Schönborn wäre es wichtig, „jetzt mit den Zankereien aufzuhören“, wie es ein Bürger ausdrückte. Eine Brücke sei gebaut, es bestehe nunmehr die Chance, dass der Ort geeint hinter einer für alle Seiten verträglichen Umgehungsstraße stehe. Die Bürgerinformation endete mit einem klaren Signal an den Gemeinderat auf der Basis der vorgestellten Variante seine Position zur Umgehungsstraße zu überdenken.

Bezüglich der Bürgermeister-Wahl war sich der Vorstand einig, zunächst die neuen Kandidaten kennenzulernen und sie über die Problematik der geplanten Umgehungsstraße zu informieren. Für die Gemeinderatswahl im Mai wird die IG wie vor fünf Jahren eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Vertretern aller Fraktionen zum Thema Verkehr im Allgemeinen und Umgehungsstraße im Besonderen durchführen.

(gh)

 

Powerplay statt lebendiger Demokratie

Geschrieben von Aktionsbündnis am 5. März 2017

Leserbrief zum BNN-Bericht aus der AUT-Sitzung der Gemeinde Bad Schönborn vom 14.02. zur K3575

Erschienen in der BNN Bruchsaler Rundschau vom 4. März 2017

Powerplay statt lebendiger Demokratie. Der Bericht der BNN gab den Ablauf der Sitzung gut wieder. Eine Debatte oder Beratung, wie sie mit dem Untertitel des Berichts vermutet werden kann, gab es jedoch nicht. Diese wurde vielmehr durch die CDU und unterstützt von den Freien Wählern mit einer trickreichen Anwendung der Geschäftsordnung verhindert. Nicht zu verhindern war allerdings, dass die bereits auf der Rednerliste bereits vermerkten Ausschussmitglieder noch sprechen konnten. Mit der gleichen Rücksichtslosigkeit setzen die beiden Fraktionen ihre Formulierung zum Beschlussvorschlag durch.

Der 14. Februar 2017 wurde damit zu einem traurigen Tag für das Miteinander in Bad Schönborn.

Traurig deshalb,

  • weil eine Beratung zu einer so wichtigen und zentralen Frage, die alle Bürger betrifft, mit der Macht der Mehrheitsfraktionen vorsätzlich und rücksichtslos nicht zugelassen wird
  • weil nach 25 Jahren erfolgloser Planung vom Gemeinderat nicht mehr kommen soll als ein von CDU und Freie Wähler durchgeboxtes trotziges „Weiter So“
  • weil nicht zugelassen wird, die Interessen und die Betroffenheit aller Bürger in der Gemeinde fair und angemessen abzuwägen und zu berücksichtigten
  • weil damit der Gemeinde die Gelegenheit genommen wird, auch die Chancen, die in dem erforderlichen Neuanfang liegen, herauszuarbeiten und zu nutzen
  • weil eine inhaltliche Auseinandersetzung sowohl mit den in Aussicht gestellten Entlastungen, mit den einhergehenden neuen Belastungen und mit den sehr erheblichen finanziellen Aufwänden für Bad Schönborn im Gemeinderat Bad Schönborn nicht stattfindet

Im März soll es im Gemeinderat Bad Schönborn dazu weitergehen. Fortsetzung des Powerplays?

Lothar Huber, Bad Schönborn

Siehe auch Bericht der Fraktion Grüne Liste dazu.

 

K3575 Planung halbiert neue Gewerbefläche

Geschrieben von Aktionsbündnis am 24. Februar 2017

Darauf haben wir seit vielen Jahren hingewiesen: die Trasse zerschneidet geplante Gewerbeflächen. So auch aktuell bei der neuen Gewerbefläche „Im Sand“.

 

Stellungnahme der Grünen Liste zur Verkehrsprognose

Geschrieben von Aktionsbündnis am 10. Dezember 2016

Der Bericht der Fraktion Grüne Liste beleuchtet die neueste Verkehrsprognose (Abschlussbericht liegt noch nicht vor). Besonders interessant für alle Einwender war der Vergleich der Verkehrsprognose des Büros Koehler und Leutwein mit dem Gutachten des inzwischen nicht mehr beauftragten Verkehrgutachters Bauer.

 

K3575 – komplette Neuplanung erforderlich!!!

Geschrieben von Aktionsbündnis am 20. Oktober 2016

Der Vorstand der IG befasste sich letzte Woche mit den Ergebnissen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Kreistags, der am 29.09.2016 ein weiteres Mal zur geplanten Umgehungsstraße K3575 tagte. Der Tagesordnungspunkt lautete „K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn – Vorstellung der Verkehrsprognose“. Die Erstellung dieser Prognose wurde vor ca. einem Jahr beschlossen, nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde eine ganze Reihe sehr erheblicher Mängel aufzeigte, die eine Feststellung des Plans nicht zuließen und die deshalb zunächst durch den Kreis zu beheben sind (wir berichteten darüber). In der Kreistagssitzung wurde daraufhin die vom Landrat präferierte Beendigung des Planfeststellungsverfahrens diskutiert. Mit dem Beschluss zur Beauftragung der Verkehrsprognose wurde dies vermieden. Ziel sollte eine bessere Datengrundlage für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen sein. Das Ergebnis der Verkehrsprognose wurde bereits im März dieses Jahres mit Vertretern der betroffenen Gemeinden besprochen, leider gibt es hierzu bisher keinerlei öffentliche Informationen.

Keine Transparenz zur neuen Verkehrsprognose

Für die aktuelle AUT-Sitzung wurde eine knapp dreiseitige Vorlage der zuständigen Kreisbehörde (Amt für Straßen) sowie eine Tabelle zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 1 wird darin eine Bewertung der Verkehrsprognose durch die Behörde in insgesamt vier kurzen Absätzen gegeben. Diese Vorlage ist auf den Internetseiten des Landkreises in der Rubrik „Sitzungen“ einsehbar. Im mündlichen Vortrag von Amtsleiter Bohner wurde diese Bewertung im Termin dann im Wesentlichen wiederholt. Detaillierte Ergebnisse der Prognose oder Erläuterungen des beauftragten Ingenieurbüros gab es weder in der Vorlage noch im Termin selbst. Somit war es nicht möglich, die Ausführungen anhand der Originalunterlagen nachzuvollziehen oder zu überprüfen. Auf eine diesbezügliche Rückfrage einer Kreisrätin antwortete Herr Bohner lediglich, sie könne die Unterlagen in seiner Behörde eingesehen.

Aussagen und Ergebnisse aus der AUT-Sitzung

Ziel- und Quellverkehr in Bad Schönborn haben einen deutlich höheren Anteil als in den bisherigen Gutachten.

Zurück auf Los: Auf Rückfrage wurde explizit bestätigt, dass eine komplette Neuplanung erforderlich ist und von den bisherigen Planungsergebnissen nichts mehr verwendet werden kann. Die Kosten einer Neuplanung werden mit 3 – 3,5 Mio. € veranschlagt (10 % der Gesamtkosten). Die Gesamtkosten des Straßenbauprojekts werden inzwischen auf 38 Mio. € geschätzt. Im Falle einer Neuplanung wird alleine für die Planung mit einem Zeitraum von mindestens 3–5 Jahren gerechnet.

Die prognostizierten Entlastungswirkungen innerorts sind nur erreichbar, wenn begleitende verkehrsberuhigende Maßnahmen in den beiden Ortsdurchfahrten stattfinden. Auf Rückfrage wurde klargestellt, dass diese Maßnahmen nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sind. Somit sind diese Maßnahmen parallel und separat zu planen und zu finanzieren, was nichts anderes als einen erheblichen, zusätzlichen Aufwand bedeutet, der bisher weder geplant noch quantifiziert ist. Ebenso ist unklar, wer diese Kosten zu tragen hat.

Landrat Schnaudigel machte wiederholt deutlich, dass das Geld für die Neuplanung nur dann ausgegeben werden sollte, wenn eine ernsthafte Chance auf Realisierung der neuen Straße besteht. Und dies erfordert insbesondere auch eine realistische Finanzierung. Weiterhin forderte er die Kreisräte auf – im Hinblick auf die vergangenen 15 Jahre des Planfeststellungsverfahrens sehr selbstkritisch – bei den künftigen Entscheidungen zur K3575 keine weiteren falschen Hoffnungen mehr zu wecken. Dies sollte sich aus unserer Sicht auch der Gemeinderat in Bad Schönborn zur Pflicht machen.

Stand heute gibt es keine Zusage für eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg. Sofern sich das Land überhaupt beteiligt, wird es dies im günstigsten Fall mit max. 50% der geplanten Gesamtkosten tun. Somit muss der Landkreis günstigenfalls mit Kosten von mindestens 20 Mio. € rechnen, im ungünstigen Fall mit der doppelten Summe. Darüber hinaus würde eine Überschreitung des geplanten Kostenrahmens ebenfalls zu Lasten des Kreises gehen.

Nächste Schritte

  • Der Landkreis klärt, in welchem Umfang die Landesregierung sich an der Finanzierung der Straße beteiligt. Bis Sommer 2017 soll eine Antwort aus Stuttgart vorliegen. Dann tritt der Kreistag erneut zusammen.
  • Zum wiederholten Mal wird ein klares Bekenntnis der Gemeinde Bad Schönborn für den Bau der Straße verlangt.
  • Wir sind nun gespannt, wann und auf welcher Grundlage sich der Gemeinderat mit der aktuellen Sachlage auseinandersetzt und in welcher Form die Bürger informiert und eingebunden werden.

für den Vorstand: Michael Göpfrich und Lothar Huber

 

Bericht von der Vorstandssitzung der Interessengemeinschaft „Umgehungsstraße Bad Schönborn“ am 4.12.2015

Geschrieben von Aktionsbündnis am 5. Dezember 2015

In der Kreistagssitzung vom 26.11.2015 wurde unter TOP 7 die Entscheidung über die Weiterführung der Planung zur K3575 beraten und entschieden. Wir waren anwesend, um uns ein eigenes Bild von der Stimmungslage machen zu können. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hatte am 8.10.2015 in geheimer Sitzung vorberaten. Hier hatte die Kreisverwaltung das Ende der Umgehungsstraße besiegeln wollen (vorgeschlagen wurde „das vorläufige Einstellen der Planung“). Grund waren die vielen offenen Fragen des Regierungspräsidiums als Planfeststellungsbehörde (s.u.) und das hohe Risiko bei einem erwarteten Gerichtsverfahren. CDU und SPD wollten dieses Ende noch nicht wahrhaben und verständigten sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, wenigstens eine Verkehrsprognose unter Berücksichtigung der letzten Erhebungen in den Nachbargemeinden zu fordern. Erst nach dieser Prognose könne man entscheiden wie es weiter gehen solle.

Die IG Umgehungsstraße Bad Schönborn hat seit Jahren auf die veralteten Verkehrsdaten hingewiesen und neue Untersuchungen gefordert. Die geplante Verkehrsprognose wird weiterhin die wichtigste Frage nicht beantworten können: wie viel von dem Verkehr im Ort ist selbstgemacht und lässt sich durch keine Umgehungsstraße reduzieren. Diese Antworten bekommt man nur durch Verkehrsbefragungen an vielen Stellen im Planbereich. Die im Jahr 2016 dafür bereit gestellten Kosten von 3.000 Euro sind also nicht zielführend und dienen nur dem Aufschub der endgültigen Entscheidung. Diese „gerichtsfesten“ Verkehrserhebungen, die das Regierungspräsidium fordert, kämen erst nach den Fledermausgutachten an die Reihe.

Hier noch einmal die harten Kritikpunkte des Regierungspräsidiums, die allen Betroffenen im Kreistag und den Verantwortlichen der umliegenden Gemeinden bekannt sind: Am 20.1.2015 schenkte das Regierungspräsidium (Planfeststellungsbehörde) Vertretern der Gemeinden und Landratsamt reinen Wein ein. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) am 26.3.2015 wurden die Kreisräte darüber informiert, dass u.a. aus naturschutzrechtlichen Gründen erhebliche Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren zu erwarten sind. Grund hierfür ist ein am 6.11.2013 ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das neue Maßstäbe zur Untersuchungstiefe bei der Beurteilung der Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Verträglichkeit in Bezug auf Fledermausvorkommen setzt. Falls geplante Straßen Fledermausflugrouten durchschneiden wird nun verlangt, dass mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden versucht wird, diese Flugrouten zu ermitteln. Das trifft auf die geplante K3575 zu und ist bisher nicht geschehen. Demnach sind neue Erhebungen zur FFH-Verträglichkeit erforderlich. Ohne die vom BVerwG jetzt geforderten Untersuchungen (vor allem Telemetrie) ist eine gerichtsfeste Planfeststellung nicht möglich.

Dieser in den Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder hervorgehobene Gesichtspunkt ist allerdings nur einer von mehreren Punkten, die vom Regierungspräsidium als problematisch für das laufende Genehmigungsverfahren eingestuft werden. Das Regierungspräsidium informierte die Entscheidungsträger über die folgenden weiteren kritischen Punkte:

Fragwürdige Finanzierbarkeit

Es stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit des Projekts (speziell nach den Änderungen der Finanzierungsbeiträge des Landes und der Auflagen durch die Schuldenbremse für Länder ab 2020). Entscheidend für die Planfeststellung sei, ob davon auszugehen ist, dass innerhalb der Geltungsdauer eines Planfeststellungsbeschlusses die erheblichen Kosten aufgebracht werden können (das Land schießt bei Überschreitung der veranschlagten Kosten nichts mehr zu – der Kreis muss dann alles selbst bezahlen). Dazu müsse eine Stellung­nahme des Kreises erfolgen und die Kostenberechnung müsse aktualisiert werden.

Veraltete Verkehrsuntersuchungen

Angesichts der ver­gangenen Zeit sollten neue Erhebungen und eine Fortschreibung auf das Prognosejahr 2030 erfolgen, u. a. weil die letzte Verkehrserhebung aus dem Jahr 2000 zu lange zurück liegt. Die Planrechtfertigung – eine wesentliche Voraussetzung für eine Realisierung – wird als „ohnehin schwierig“ bewertet. Damit wird einer unserer wichtigsten Kritikpunkte kurz und unmissverständlich bestätigt.

Unzureichende Untersuchungen von Alternativen zu den teureren und Flächen verbrauchenden planfreien Kreuzungen

Bemängelt wird, dass Alternativen zu den sehr teuren und viel Fläche verbrauchenden planfreien Kreuzungen nicht in die Tiefe gehend untersucht wurden. Somit könne die Entlastungswirkung von Alternativen nicht hinreichend beurteilt werden. Auch das hatten wir schon immer gerügt.

Technische Planung
Aufgrund des langen Planungszeitraums müsse überprüft werden, ob noch alle Richtlinien bei der geplanten Trasse eingehalten werden. Hierfür wird ein sogenanntes Sicherheitsaudit nahe gelegt.

Immissionen
Bei den Luftschadstoffen müssen die Untersuchungen zur Feinstaubbelastung im Hinblick auf aktuelle Grenzwerte ergänzt und alle Immissionsberechnungen auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben werden. Der Verzicht auf Lärm­schutz im Bereich der JVA Kislau müsse näher begründet werden.

Baugrunduntersuchung Reimoldsee
Es sei fraglich, ob die geplante Trasse durch den süd­östlichen Teil des Reimoldsees standsicher ist. Ein entsprechendes Gutachten fehlt. Auch dies wurde von uns seit langer Zeit gerügt.
Soweit die Sicht des Regierungspräsidiums vor fast einem Jahr.

Die nun beschlossene Verkehrsprognose bedeutet lediglich nur eine Verschiebung der Entscheidung des Kreistags um mehrere Monate. Dann muss über die Zukunft der K3575-Umgehung insgesamt neu entschieden werden. Wir zitieren aus der Sitzungsvorlage: „Eine Entscheidung über einen vollständigen Neubeginn der Planung ist erst dann zu treffen, wenn die Ergebnisse dieser Prognose vorliegen und definitive Klarheit über eine Förderung des kommunalen Straßenbauvorhabens besteht“.

Die Kosten für die dann nötigen Neuplanungen bezifferte Landrat Schnaudigel auf 3 Mio. Euro. Zum Vergleich: in 2016 sind für die Straßenerhaltung im Kreis 0,5 Mio. Euro vorgesehen.
Zur Förderung des kommunalen Straßenbauvorhabens zitierte der Landrat einen Brief von Staatssekretärin Splett, wonach keinerlei Förderung in den nächsten Jahren für das Vorhaben vorgesehen ist.

 

Regierungspräsidium sieht sechs weitere kritische Punkte

Geschrieben von Aktionsbündnis am 21. Juni 2015

Bericht von der Vorstandssitzung der Interessengemeinschaft „Umgehungsstraße Bad Schönborn“ am 20. Mai 2015

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2015 wurde unter TOP 5 zur K3575 informiert und eine erneute Stellungnahme des Gemeinderats abgegeben. Anlass war ein Gespräch am 20.Januar 2015 von Vertretern aus Gemeinde, Landratsamt und Regierungspräsidium (Planfeststellungsbehörde) und die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Kreistags am 26. März 2015, wonach aus naturschutzrechtlichen Gründen erhebliche Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren zu erwarten sind.

Grund hierfür ist ein am 6. November 2013 ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur A 20 bei Bad Segeberg, das neue Maßstäbe zur Untersuchungstiefe bei der Beurteilung der Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Verträglichkeit in Bezug auf Fledermausvorkommen setzt. Falls geplante Straßen Fledermausflugrouten durchschneiden wird nun verlangt, dass mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden versucht wird, diese Flugrouten zu ermitteln. Das ist im Fall der geplanten K3575 bisher nicht geschehen. Demnach sind neue Erhebungen zur FFH-Verträglichkeit erforderlich.

Ohne die vom BVerwG jetzt geforderten Untersuchungen (vor allem Telemetrie) ist eine gerichtsfeste Planfeststellung nicht möglich. Damit liegt nach Meinung des Regierungspräsidiums der gar nicht so seltene Fall vor, dass ein laufendes Verfahren von der Rechtsprechung quasi überholt wird.

Dieser in der Gemeinderatssitzung angesprochene Gesichtspunkt ist allerdings nur einer von mehreren Punkten, die vom Regierungspräsidium als problematisch für das laufende Genehmigungsverfahren eingestuft werden. In einem Vermerk des Regierungspräsidiums, der uns nach Einsichtnahme der Unterlagen bei der Behörde vorliegt, sind folgende weiteren kritischen Punkte festgehalten:

Finanzierung
Es stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit des Projekts (speziell nach den Änderungen der Finanzierungsbeiträge des Landes und der Auflagen durch die Schuldenbremse für Länder ab 2020). Entscheidend für die Planfeststellung sei, ob davon auszugehen ist, dass innerhalb der Geltungsdauer eines Planfeststellungsbeschlusses die erheblichen Kosten aufgebracht werden können (das Land schießt bei Überschreitung der veranschlagten Kosten nichts mehr zu – der Kreis muss dann alles selbst bezahlen). Dazu müsse eine Stellung­nahme des Kreises erfolgen und die Kostenberechnung müsse aktualisiert werden.

Verkehrsuntersuchung
Angesichts der ver­gangenen Zeit sollten neue Erhebungen und eine Fortschreibung auf das Prognosejahr 2030 erfolgen, u. a. weil die letzte Verkehrserhebung aus dem Jahr 2000 zu lange zurück liegt. Die Planrechtfertigung – eine wesentliche Voraussetzung für eine Realisierung – wird als „ohnehin schwierig“ bewertet. Damit wird einer unserer wichtigsten Kritikpunkte kurz und unmissverständlich bestätigt.

Alternativen zu den Flächen verbrauchenden planfreien Kreuzungen
Bemängelt wird, dass Alternativen zu den sehr teuren und viel Fläche verbrauchenden planfreien Kreuzungen nicht in die Tiefe gehend untersucht wurden. Somit könne die Entlastungswirkung von Alternativen nicht hinreichend beurteilt werden. Auch das hatten wir schon immer gerügt.

Technische Planung
Aufgrund des langen Planungszeitraums müsse überprüft werden, ob noch alle Richtlinien bei der geplanten Trasse eingehalten werden. Ein sogenanntes Sicherheitsaudit wäre sinnvoll.

Immissionen
Bei den Luftschadstoffen müssen die Untersuchungen zur Feinstaubbelastung im Hinblick auf aktuelle Grenzwerte ergänzt und alle Immissionsberechnungen auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben werden. Der Verzicht auf Lärm­schutz im Bereich der JVA Kislau müsse näher begründet werden.

Baugrunduntersuchung Reimoldsee
Es sei fraglich, ob die geplante Trasse durch den süd­östlichen Teil des Reimoldsees standsicher ist. Ein entsprechendes Gutachten fehlt. Auch dies wurde von uns seit langer Zeit gerügt.

Soweit die Sicht des Regierungspräsidiums.

Fakt ist, dass sich allein die notwendigen Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit auf die Länge des Verfahrens so gravierend auswirken, dass der Kreistag und sein AUT folgende Daten vom Landratsamt bis Herbst 2015 erbeten haben:

„Die Verwaltung wird die Konsequenzen… aufarbeiten und Aussagen treffen zu: erforderliche Planungsänderungen, Kosten für diese Änderungen, erwartete Verzögerung, Kostenfortschreibung Gesamtmaßnahme, Finanzierungs- und Förderperspektive, sowie Realisierungshorizont. Diese Erkenntnisse sollen auch mit den betroffenen Gemeinden beraten werden. Deren Votum sollte dann in die Entscheidungsgrundlage der Kreisgremien mit einfließen.“

Der Vorstand der Interessengemeinschaft K3575 diskutierte diese jüngsten Entwicklungen und die vorstehend genannten Punkte. Er beschloss, nach Bekanntwerden der vom Landratsamt geforderten Aufbereitung der Daten eine Mitgliederversammlung einzuberufen und zwischenzeitlich weiterhin mit dem Regierungspräsidium in Kontakt zu bleiben.

 

Kreistag berät Sachstandsbericht zur K3575

Geschrieben von Aktionsbündnis am 23. März 2015

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages Karlsruhe-Land berät am 26. März ab 15 Uhr in einer öffentlichen Sitzung den Sachstandsbericht zur K3575.

Laut den Unterlagen zeichnet sich eine weitere Verzögerung des Verfahrens ab, da das Verfahren von der Rechtsprechung überholt worden ist. Dies hat zur Folge, dass einige Gutachten neu erstellt bzw. aktualisiert werden müssen…

 

Landkreis stellt Bauantrag für Flüchtlingsunterkunft

Geschrieben von Aktionsbündnis am 24. Februar 2015

Auf der Trasse der geplanten Umgehungsstrasse werden für maximal fünf Jahre Wohncontainer für rund 200 Flüchtlinge aufgebaut. Der Bauantrag wurde am 23. Februar 2015 bei der Gemeinde Bad Schönborn eingereicht. Er wird am 24. März im Gemeinderat von Bad Schönborn besprochen. Ende Juli 2015 soll die neue Gemeinschaftsunterkunft eröffnet werden.

 

Jahreshauptversammlung 2014

Geschrieben von Aktionsbündnis am 28. November 2014

Protokoll der Jahreshauptversammlung der „IG Umgehungsstraße Bad Schönborn e.V.“

vom 27.11.2014 im TSV-Vereinsheim Langenbrücken

TOP 1: Bericht des 1. Vorsitzenden zum Kalenderjahr 2013
Der Vorsitzende begrüßt die erschienen Mitglieder und die Gemeinderäte aus drei Fraktionen, was die Wichtigkeit unseres Vereins unterstreiche. Er stellt fest, dass die vorgesehene Tagesordnung rechtzeitig an die Mitglieder verschickt und im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde.
Der Vorstand nahm Kontakt mit einem renommierten Verkehrsbüro auf, das schon für mehrere Nachbargemeinden tätig war. Dort wurde deutlich, dass unsere Ansicht zu den veralteten Verkehrserhebungen voll geteilt wird und weitere interessante Anregungen und Gedanken für ein mögliches Gerichtsverfahren diskutiert.
Die Podiums- und Informationsveranstaltung vom 8. Mai 2014 war ein voller Erfolg vor voll besetztem Haus und gab den Gemeinderäten und Gemeinderatskandidaten Gelegenheit ihre Sicht zur Verkehrsentwicklung im Ort darzustellen.
Wir nahmen auch Stellung zum Lärmaktionsplan der Gemeinde. Der Vorsitzende drückte in diesem Zusammenhang sein Unverständnis zur Präambel im Plan aus, da dort als wichtigste Aktion die K3575neu erwähnt sei, diese aber kurz- und mittelfristig nicht zur Lösung der Problematik beitragen könne (siehe weiter unten).
Im Berichtszeitraum wurden mehrere Gespräche mit dem Regierungspräsidium geführt. Es gilt immer noch, was schon im letzten Jahr berichtet wurde. Ein weiteres Gespräch mit dem Bearbeiter ist für Januar 2015 geplant. Aus Aussagen seines Vorgesetzten Ragnar Watteroth anlässlich der Planung zur Errichtung eines Flüchtlingsheims auf der K3575neu-Trasse ist zu entnehmen, dass nicht vor Ende 2015/Anfang 2016 mit einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu rechnen ist.

TOP 2: Satzungsänderung (Vorstand statt für 1 Jahr nun für 2 Jahre wählen)

Der Vorsitzende liest den Antrag zur Änderung von §5, Absatz3 vor und fragt nach Diskussionsbeiträgen. Alle Anwesenden stimmen der Änderung zu.

TOP 3 bis TOP 7:
Nach dem Bericht der Kassenprüfer und der Kassiererin und wurde der Vorstand einstimmig und ohne Gegenstimmen entlastet. Anschließend erfolgte die Neuwahl des Vorstands. Er ist unverändert und setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender Michael Göpfrich, stellvertretender Vorsitzender Lothar Huber, Schriftführer Georg Henneges, Kassiererin Silke Stoerk und Beisitzer Peter Kühnl. Kassenprüfer sind wie bisher Christa Löffler und Michael Nicklis.

TOP 8 und 9: zukünftige Aktivitäten und Verschiedenes
Die Aussichten für eine Klage gegen eine Planfeststellung wurden angesprochen, diskutiert wurden die unterschiedlichen Sichtweisen zur Aktualisierung der Verkehrsgutachten (wer beauftragt und bezahlt?) und die Fortschritte durch Nachtfahrverbote und 30km/h-Zonen entlang der Bundesstraße. Angesprochen wurden auch die kleinere Umgehungslösung (nur Mingolsheim) und die „Südtangente.“

Georg Henneges (Schriftführer)

Michael Göpfrich (1. Vorsitzende)