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Regierungspräsidium sieht sechs weitere kritische Punkte

Sonntag, Juni 21st, 2015

Bericht von der Vorstandssitzung der Interessengemeinschaft „Umgehungsstraße Bad Schönborn“ am 20. Mai 2015

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2015 wurde unter TOP 5 zur K3575 informiert und eine erneute Stellungnahme des Gemeinderats abgegeben. Anlass war ein Gespräch am 20.Januar 2015 von Vertretern aus Gemeinde, Landratsamt und Regierungspräsidium (Planfeststellungsbehörde) und die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Kreistags am 26. März 2015, wonach aus naturschutzrechtlichen Gründen erhebliche Verzögerungen im Planfeststellungsverfahren zu erwarten sind.

Grund hierfür ist ein am 6. November 2013 ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur A 20 bei Bad Segeberg, das neue Maßstäbe zur Untersuchungstiefe bei der Beurteilung der Flora-Fauna-Habitat (FFH) -Verträglichkeit in Bezug auf Fledermausvorkommen setzt. Falls geplante Straßen Fledermausflugrouten durchschneiden wird nun verlangt, dass mit verschiedenen wissenschaftlichen Methoden versucht wird, diese Flugrouten zu ermitteln. Das ist im Fall der geplanten K3575 bisher nicht geschehen. Demnach sind neue Erhebungen zur FFH-Verträglichkeit erforderlich.

Ohne die vom BVerwG jetzt geforderten Untersuchungen (vor allem Telemetrie) ist eine gerichtsfeste Planfeststellung nicht möglich. Damit liegt nach Meinung des Regierungspräsidiums der gar nicht so seltene Fall vor, dass ein laufendes Verfahren von der Rechtsprechung quasi überholt wird.

Dieser in der Gemeinderatssitzung angesprochene Gesichtspunkt ist allerdings nur einer von mehreren Punkten, die vom Regierungspräsidium als problematisch für das laufende Genehmigungsverfahren eingestuft werden. In einem Vermerk des Regierungspräsidiums, der uns nach Einsichtnahme der Unterlagen bei der Behörde vorliegt, sind folgende weiteren kritischen Punkte festgehalten:

Finanzierung
Es stellt sich die Frage nach der Finanzierbarkeit des Projekts (speziell nach den Änderungen der Finanzierungsbeiträge des Landes und der Auflagen durch die Schuldenbremse für Länder ab 2020). Entscheidend für die Planfeststellung sei, ob davon auszugehen ist, dass innerhalb der Geltungsdauer eines Planfeststellungsbeschlusses die erheblichen Kosten aufgebracht werden können (das Land schießt bei Überschreitung der veranschlagten Kosten nichts mehr zu – der Kreis muss dann alles selbst bezahlen). Dazu müsse eine Stellung­nahme des Kreises erfolgen und die Kostenberechnung müsse aktualisiert werden.

Verkehrsuntersuchung
Angesichts der ver­gangenen Zeit sollten neue Erhebungen und eine Fortschreibung auf das Prognosejahr 2030 erfolgen, u. a. weil die letzte Verkehrserhebung aus dem Jahr 2000 zu lange zurück liegt. Die Planrechtfertigung – eine wesentliche Voraussetzung für eine Realisierung – wird als „ohnehin schwierig“ bewertet. Damit wird einer unserer wichtigsten Kritikpunkte kurz und unmissverständlich bestätigt.

Alternativen zu den Flächen verbrauchenden planfreien Kreuzungen
Bemängelt wird, dass Alternativen zu den sehr teuren und viel Fläche verbrauchenden planfreien Kreuzungen nicht in die Tiefe gehend untersucht wurden. Somit könne die Entlastungswirkung von Alternativen nicht hinreichend beurteilt werden. Auch das hatten wir schon immer gerügt.

Technische Planung
Aufgrund des langen Planungszeitraums müsse überprüft werden, ob noch alle Richtlinien bei der geplanten Trasse eingehalten werden. Ein sogenanntes Sicherheitsaudit wäre sinnvoll.

Immissionen
Bei den Luftschadstoffen müssen die Untersuchungen zur Feinstaubbelastung im Hinblick auf aktuelle Grenzwerte ergänzt und alle Immissionsberechnungen auf das Prognosejahr 2030 fortgeschrieben werden. Der Verzicht auf Lärm­schutz im Bereich der JVA Kislau müsse näher begründet werden.

Baugrunduntersuchung Reimoldsee
Es sei fraglich, ob die geplante Trasse durch den süd­östlichen Teil des Reimoldsees standsicher ist. Ein entsprechendes Gutachten fehlt. Auch dies wurde von uns seit langer Zeit gerügt.

Soweit die Sicht des Regierungspräsidiums.

Fakt ist, dass sich allein die notwendigen Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit auf die Länge des Verfahrens so gravierend auswirken, dass der Kreistag und sein AUT folgende Daten vom Landratsamt bis Herbst 2015 erbeten haben:

„Die Verwaltung wird die Konsequenzen… aufarbeiten und Aussagen treffen zu: erforderliche Planungsänderungen, Kosten für diese Änderungen, erwartete Verzögerung, Kostenfortschreibung Gesamtmaßnahme, Finanzierungs- und Förderperspektive, sowie Realisierungshorizont. Diese Erkenntnisse sollen auch mit den betroffenen Gemeinden beraten werden. Deren Votum sollte dann in die Entscheidungsgrundlage der Kreisgremien mit einfließen.“

Der Vorstand der Interessengemeinschaft K3575 diskutierte diese jüngsten Entwicklungen und die vorstehend genannten Punkte. Er beschloss, nach Bekanntwerden der vom Landratsamt geforderten Aufbereitung der Daten eine Mitgliederversammlung einzuberufen und zwischenzeitlich weiterhin mit dem Regierungspräsidium in Kontakt zu bleiben.

Kreistag berät Sachstandsbericht zur K3575

Montag, März 23rd, 2015

Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistages Karlsruhe-Land berät am 26. März ab 15 Uhr in einer öffentlichen Sitzung den Sachstandsbericht zur K3575.

Laut den Unterlagen zeichnet sich eine weitere Verzögerung des Verfahrens ab, da das Verfahren von der Rechtsprechung überholt worden ist. Dies hat zur Folge, dass einige Gutachten neu erstellt bzw. aktualisiert werden müssen…

Landkreis stellt Bauantrag für Flüchtlingsunterkunft

Dienstag, Februar 24th, 2015

Auf der Trasse der geplanten Umgehungsstrasse werden für maximal fünf Jahre Wohncontainer für rund 200 Flüchtlinge aufgebaut. Der Bauantrag wurde am 23. Februar 2015 bei der Gemeinde Bad Schönborn eingereicht. Er wird am 24. März im Gemeinderat von Bad Schönborn besprochen. Ende Juli 2015 soll die neue Gemeinschaftsunterkunft eröffnet werden.

Jahreshauptversammlung 2014

Freitag, November 28th, 2014

Protokoll der Jahreshauptversammlung der „IG Umgehungsstraße Bad Schönborn e.V.“

vom 27.11.2014 im TSV-Vereinsheim Langenbrücken

TOP 1: Bericht des 1. Vorsitzenden zum Kalenderjahr 2013
Der Vorsitzende begrüßt die erschienen Mitglieder und die Gemeinderäte aus drei Fraktionen, was die Wichtigkeit unseres Vereins unterstreiche. Er stellt fest, dass die vorgesehene Tagesordnung rechtzeitig an die Mitglieder verschickt und im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde.
Der Vorstand nahm Kontakt mit einem renommierten Verkehrsbüro auf, das schon für mehrere Nachbargemeinden tätig war. Dort wurde deutlich, dass unsere Ansicht zu den veralteten Verkehrserhebungen voll geteilt wird und weitere interessante Anregungen und Gedanken für ein mögliches Gerichtsverfahren diskutiert.
Die Podiums- und Informationsveranstaltung vom 8. Mai 2014 war ein voller Erfolg vor voll besetztem Haus und gab den Gemeinderäten und Gemeinderatskandidaten Gelegenheit ihre Sicht zur Verkehrsentwicklung im Ort darzustellen.
Wir nahmen auch Stellung zum Lärmaktionsplan der Gemeinde. Der Vorsitzende drückte in diesem Zusammenhang sein Unverständnis zur Präambel im Plan aus, da dort als wichtigste Aktion die K3575neu erwähnt sei, diese aber kurz- und mittelfristig nicht zur Lösung der Problematik beitragen könne (siehe weiter unten).
Im Berichtszeitraum wurden mehrere Gespräche mit dem Regierungspräsidium geführt. Es gilt immer noch, was schon im letzten Jahr berichtet wurde. Ein weiteres Gespräch mit dem Bearbeiter ist für Januar 2015 geplant. Aus Aussagen seines Vorgesetzten Ragnar Watteroth anlässlich der Planung zur Errichtung eines Flüchtlingsheims auf der K3575neu-Trasse ist zu entnehmen, dass nicht vor Ende 2015/Anfang 2016 mit einer Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu rechnen ist.

TOP 2: Satzungsänderung (Vorstand statt für 1 Jahr nun für 2 Jahre wählen)

Der Vorsitzende liest den Antrag zur Änderung von §5, Absatz3 vor und fragt nach Diskussionsbeiträgen. Alle Anwesenden stimmen der Änderung zu.

TOP 3 bis TOP 7:
Nach dem Bericht der Kassenprüfer und der Kassiererin und wurde der Vorstand einstimmig und ohne Gegenstimmen entlastet. Anschließend erfolgte die Neuwahl des Vorstands. Er ist unverändert und setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender Michael Göpfrich, stellvertretender Vorsitzender Lothar Huber, Schriftführer Georg Henneges, Kassiererin Silke Stoerk und Beisitzer Peter Kühnl. Kassenprüfer sind wie bisher Christa Löffler und Michael Nicklis.

TOP 8 und 9: zukünftige Aktivitäten und Verschiedenes
Die Aussichten für eine Klage gegen eine Planfeststellung wurden angesprochen, diskutiert wurden die unterschiedlichen Sichtweisen zur Aktualisierung der Verkehrsgutachten (wer beauftragt und bezahlt?) und die Fortschritte durch Nachtfahrverbote und 30km/h-Zonen entlang der Bundesstraße. Angesprochen wurden auch die kleinere Umgehungslösung (nur Mingolsheim) und die „Südtangente.“

Georg Henneges (Schriftführer)

Michael Göpfrich (1. Vorsitzende)

Einladung zur Podiums- und Informationsveranstaltung am 8. Mai 2014 mit P.S.

Montag, Mai 5th, 2014

Die IG „Umgehungsstraße“ Bad Schönborn wird am Donnerstagabend um 20.00 Uhr, im Besen des Hotels Drei Könige in Bad Langenbrücken eine Podiums- und Informationsveranstaltung zum Thema Verkehr durchführen.

Wir wollen fünf Schwerpunkte aufgreifen und Vertretern aller vier zur Gemeinderatswahl zugelassenen Listen auf dem Podium Gelegenheit bieten, zu den unten aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Danach haben die anwesenden Bürger die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder sich zu äußern. Selbstverständlich können auch die übrigen im Publikum anwesenden Gemeinderäte und Gemeinderatskandidaten ihre Sicht darstellen.

Die Themen, die uns am meisten interessieren, sind die Folgenden:

  • Verkehrssituation/Verkehrsentwicklung in Bad Schönborn
  • Notwendigkeit einer Verkehrszählung/-befragung (Verkehrsgutachten)
  • K3575-Umgehungsstraße – gibt es Neuigkeiten?
  • Gemeindeentwicklung/Verkehrsplanung (mit/ohne K3575-Umgehungsstraße)
  • Lärmaktionsplan der Gemeinde

Wir hatten aus diesem Grund die Parteivorsitzenden in Bad Schönborn angeschrieben und sie gebeten, uns einen Vertreter/Sprecher Ihrer Partei/Wahlliste für das Podium zu benennen, der für Ihre Liste zu den oben angeführten Themen Stellung nehmen kann (inzwischen liegen Zusagen zur Teilnahme von allen vier Listen vor). Vorgesehen ist, dass diese Listenvertreter reihum immer nur zu einem der genannten Punkte ein ca. zweiminütiges Statement abgeben, bis nacheinander alle Themen behandelt wurden. Moderiert wird die Veranstaltung von Vertretern der IG, die ebenfalls mit auf dem Podium sitzen.

Da diese Themen sehr wichtig für die Zukunft unserer Gemeinde sind, hoffen wir auf einen interessanten Abend. Für alle neuen Kandidaten ist das auch eine Chance Position zu beziehen. Nutzen Sie die Gelegenheit für Fragen an diesem Abend zu den angesprochenen Themen und machen Sie sich selbst ein Bild von den Gemeinderatskandidaten.

Der Vorstand

P. S. : Zu unserem Bericht im Mitteilungsblatt vom 10. 4. 2014 erhielten wir eine Zuschrift, die wir im Folgenden im Originalwortlaut wiedergeben:

Sehr geehrte IG,

in Ihrem Artikel im Mitteilungsblatt vom 10.4.2014, S.28, nennen Sie meinen Namen in folgendem Zusammenhang:

„Gemeinderat Steltz regte kurz vor Schluss der öffentlichen Sitzung an, dass Bad Schönborner Bürger, die für die Umgehungsstraße sind, mit ihm zur Regierungspräsidentin Kressl gehen sollten, um dort Druck zu machen.“

Ich habe in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.3.2014 keinen Bürger – weder für noch gegen die Umgehungstraße – aufgefordert mit mir zur Regierungspräsidentin Kressl zu gehen, um Druck zu machen.

Ich habe in der GR-Sitzung vom 25. März die Frage aus der Bürgerfragestunde, was der Bgm zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens bislang unternommen habe, beim TOP Bekanntgeben nochmals aufgenommen und gesagt, dass Briefeschreiben wohl nicht die die geeignete Maßnahme wäre. Ich habe den Bgm aufgefordert persönlich beim RP vorstellig zu werden, um das Verfahren zu beschleunigen. Dies sei umso mehr notwendig, da die
Mittel aus der Finanzierung der Umgehungsstraße bis 2019 abgerechnet sein müssen. Dabei habe ich auch gesagt, dass wohl einige „prominente“ Bürger gleichfalls bereit wären, beim RP vorstellig zu werden, um das Verfahren das eigentlich 2013 abgeschlossen sein sollte, rechtzeitig zu einem Abschluss zu bringen.

Bei den „Prominenten“ habe ich an Fraktionsvertreter, Kreisräte und Abgeordnete gedacht. Bgm Huge denkt wohl ebenso: Er will mit Fraktionsvertretern beim RP vorstellig werden.

Ich fordere Sie daher auf Ihre Veröffentlichung dahingehend im Internet und im Mitteilungsblatt zurückzunehmen und richtig zu stellen.

Weitere Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Steltz

Vorstandssitzung der IG Umgehungsstraße vom 3. April 2014

Mittwoch, April 9th, 2014

Anlass für die Sitzung war unter anderem: die Gemeinderatssitzung vom 25. März 2014, die neue Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Finanzierung von kommunalen Verkehrsprojekten , der ab 7. April 2014 ausliegende Lärmaktionsplan der Gemeinde, die nächste Mitgliederversammlung sowie Aktionen der IG vor der Gemeinderatswahl im Mai.

In der letzten GR-Sitzung wurde Bürgermeister Klaus-Detlev Huge nach dem Stand des Planfeststellungsverfahrens K3575 von Bürgern gefragt. Zwei Briefe habe er geschrieben; sie wurden dahingehend beantwortet, dass bisher noch kein Beschluss des Regierungspräsidiums vorliegt und noch Aufgaben abgearbeitet werden. Gemeinderat Bernhard Steltz regte kurz vor Schluss der öffentlichen Sitzung an, dass Bad Schönborner Bürger, die für die Umgehungsstraße sind, mit ihm zur Regierungspräsidentin Kressl gehen sollten, um dort Druck zu machen. Er bat den Bürgermeister teilzunehmen. Dieser stimmte dem zu.
Der Vorstand der IG geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass zu einem solchen Treffen mit Frau Kressl auch Vertreter der IG Umgehungsstraße eingeladen werden, um die Belange aller Betroffenen des geplanten Vorhabens gegenüber der Präsidentin des Regierungspräsidiums darzulegen. Der Vorstand wird hierzu mit Bürgermeister Klaus-Detlev Huge korrespondieren.

Auf der Vorstandssitzung wurde auch der Brief des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur an Gemeinde- und Kreistage vom Februar 2014 diskutiert – auch die Fragen der CDU-Fraktion im Landtag an den Verkehrsminister zum neuen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dessen Antworten vom 12. März 2014 (Auszüge):

„Die grün-rote Landesregierung hat die Förderung von kommunalen Verkehrsvorhaben neu gestaltet, damit in den Jahren bis 2019 noch möglichst viele Kommunen und Projekten von Fördermitteln profitieren können. …
Das Land gewährt Zuwendungen zum Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, für ÖPNV-Projekte und seit 2012 auch für Radverkehrsanlagen. Grundlage sind Mittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Auf Baden-Württemberg entfallen 165 Mio. Euro pro Jahr. Die Länder entscheiden selbstständig, in welche Projekte das Geld investiert wird. (…)
Gerade bei der Finanzierung von ÖPNV- und Radverkehrsprojekten haben wir in Baden-Württemberg noch einen riesigen Nachholbedarf. (…)
Die hohe Programmbelegung durch die Vorgängerregierung, die nur noch geringe Spielräume für neue Projekte lässt, macht dabei besondere Probleme (…)
Durch die Unklarheit der Folgefinanzierung nach 2019 leidet die Förderung nach dem LGVFG seit vielen Jahren unter einer zu hohen Vorbelastung der verfügbaren Finanzmittel durch eine große Anzahl und Menge an Mittelbewilligungen (…)
Ende 2011 waren allein im Programmteil zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 894 Maßnahmen und eine Vorbelastung kommender Jahre durch rechtlich gebundene Mittelverpflichtungen von ca. 440 Mio. Euro enthalten, also das Mittelvolumen mehrerer Förderjahre. Bis zum Jahr 2013 konnte diese Bewilligungsbugwelle durch einen weitgehenden Bewilligungsstopp in den Jahren 2012 und 2013 um 180 Mio. Euro auf ca. 260 Mio. Euro abgebaut werden (…)
Pro Jahr stellt der Bund für Baden-Württemberg 165 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen das Land Projekte fördern kann. Das sind bis 2019 insgesamt rund 1 Milliarde Euro. Diese verteilen sich nach dem neuen Förderschlüssel auf die Förderbereiche wie folgt: Kommunaler Straßenbau 400 Mio. Euro,  ÖPNV 510 Mio. Euro, Radverkehr 90 Mio. Euro. Nach Abzug der bereits bewilligten Vorhaben bleiben aber nur noch rund 140 Mio. Euro für neue Projekte im Straßenbau, rund 230 Mio. Euro für neue ÖPNV-Projekte und rund 50 Mio. Euro für den Radverkehr….
Um den beschriebenen erheblichen Problemen zumindest für die ab 2014 zu bewilligenden Projekte zu begegnen, hat die Landesregierung zwischenzeitlich mit der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Durchführung des LGVFG für den Kommunalen Straßenbau (VwV LGVFG-KStB) reagiert. Künftig müssen die Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist abgerechnet werden. Zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung wurden z.B. eine Festbetragsfinanzierung eingeführt und Nachbewilligungen ausgeschlossen. Das bringt Planungssicherheit in den Förderprogrammen. Zum anderen ist es erforderlich, das geringe restliche Fördervolumen in den nächsten Jahren auf die wichtigsten kommunalen Projekte zu konzentrieren.
Es gibt in allen drei Förderbereichen viel mehr Förderwünsche als verfügbare Fördermittel. Damit das Land noch einen angemessen Anteil der Anträge berücksichtigen kann, müssen die Mittel besser verteilt werden: statt wenige hoch geförderte Projekte mit 70-75 Prozent Fördersatz, werden nun mehr Projekte mit einem Fördersatz von 50 Prozent bezuschusst werden. Sonst kämen zu viele Antragsteller überhaupt nicht mehr zum Zug. Die insgesamt bereitgestellten Mittel bleiben gleich und werden nicht gekürzt. Und: Alle bis 2013 bewilligten Projekte werden zum damals gültigen Fördersatz gefördert.…
Seit 1996 sind die vom Bund bereit gestellten Mittel für die GVFG-Projekte in der Höhe eingefroren. Angesichts der Kostensteigerung werden sie bei Auslaufen des Programms im Jahr 2019 real nur noch halb so viel wert sein. Dies ist ein Teil der generellen Misere der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, die auf Bundesebene dringend politisch zu lösen ist. (…)
Die Landesregierung hat die Fördermittel umgeschichtet, zukünftig fließen 60 Prozent der Mittel in ÖPNV und Radverkehr, nur noch 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau. Zuvor war das Verhältnis umgekehrt.“

Diese Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Durchführung des LGVFG für den Kommunalen Straßenbau war auch Thema in der letzten öffentlichen AUT-Sitzung der Gemeinde. Demnach wird es in den nächsten Jahren deutlich schwerer, umfangreiche Straßenbauprojekte zu beginnen, da das Land nur noch 50% Fördermittel bereitstellt (bisher 70-75%) und dies nur tut, wenn Zeit- und Kostenrahmen fixiert sind. Eventuelle Kostensteigerungen wird das Land nicht mehr mittragen. Zudem läuft 2019 die Mittelzuwendung des Bundes an die Länder für kommunale Verkehrsprojekte aus. Viele der schon planfestgestellten Straßen im Land (mehr als 100!) können unter den neuen Bedingungen wohl nicht realisiert werden. Noch viel unwahrscheinlicher ist das für noch nicht planfestgestellte Projekte wie die K3575-Umgehung Bad Schönborn.

 

Der Termin für die nächste Mitglieder- und Informationsversammlung wird auf Donnerstag, den 8. Mai 20.00h festgelegt. Ort wird der Besen im Hotel Drei Könige in Langenbrücken sein. Dort soll den Gemeinderatskandidatinnen und -kandidaten Gelegenheit gegeben werden, ihre Vorstellungen zu Verkehrsentwicklung und -planung, Lärmaktionsplan und Gemeindeentwicklung aufzuzeigen.

Antwort der Gemeinde zur Stellungnahme zum Lärmaktionsplan

Mittwoch, April 9th, 2014

Die Interessengemeinschaft „Umgehungsstrasse“ e.V. hat am 18. Oktober schriftlich zum Lärmaktionsplan der Gemeinde detailliert Stellung genommen.

Am 19. März wurde uns die Stellungnahme der Gemeinde zugestellt, die wir nachfolgend ungekürzt wiedergeben (Schreiben).

Hinweis: Auf der vierten Seite unten wurde von unserer Vorlage eine Zahl falsch abgeschrieben, mit der der Satz keinen Sinn mehr gibt. Der Originalsatz lautet: „Wenn ein schwerer LKW mit 50 km/h etwa 86 dB(A) emittiert, dann emittieren zwei schwere LKW, also eine Verdopplung des Verkehrs, 89 dB(A).“

Lärmverlagerung

Mittwoch, April 9th, 2014

Eine Anwohnerin im Neubaugebiet Am Schlossweg machte uns auf folgenden Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung aufmerksam:

„Ist Mühlhausen beim Lärmschutz auf sich selbst gestellt?“

Stellungnahme der IG „Umgehungsstraße“ zum Entwurf des Lärmaktionsplans

Samstag, November 2nd, 2013

Stellungnahme der Interessengemeinschaft „Umgehungsstraße“ e.V. 
zum Entwurf vom 13.08.2013
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Schönborn nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Interessengemeinschaft „Umgehungsstraße e.V.“, begrüßt und unterstützt die Forderungen der Gemeinde bzgl. Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie der Forderung von Maßnahmen, welche die Einhaltung überwachen. Ebenso begrüßen und unterstützen wir die Forderungen nach aktivem und passivem Lärmschutz, wenn auch passiver Lärmschutz nach unserer Einschätzung nur den Charakter einer Notlösung hat und zu Recht von den Betroffenen als unzureichend erachtet wird.
Nachfolgend möchten wir zu Punkten des Aktionsplans Stellung nehmen, danach zum Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Köhler-Leutwein (IB K-L) und abschließend weitere Punkte adressieren, die aus unserer Sicht wesentlich sind.

Zu Punkt 1:
Unter Punkt 1 des Aktionsplan wird die schnellstmögliche Fortführung der Planung der Umgehungsstraße K3575 gefordert. Berücksichtigt man den heutigen Stand der Planung, die noch nicht erfolgte, rechtskräftige Planfeststellung, die unklare Finanzierungssituation sowie die Bauzeit kann diese Straße bei ehrlich-optimistischer Schätzung nicht vor 2020 fertiggestellt werden. Bis dahin kann durch diese Maßnahme keine Lärmentlastung herbeigeführt werden.
Im Vorwort des Lärmaktionsplans wird völlig zu Recht konkludiert, dass kurzfristig wirksame Maßnahmen der Lärmreduzierung erforderlich sind. Es ist mehr als unglücklich, wenn unmittelbar darauf mit ersten Punkt des Lärmaktionsplans eine Maßnahme gefordert wird, mit der sich diese kurzfristige Wirkung ohne jeden Zweifel nicht erreichen lässt.
In den 15 Jahren (seit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens, hat es die Gemeinde weitgehend versäumt, konsequent wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der innerörtlichen Verkehrsbelastungen zu ergreifen. Erst jüngste Initiativen zeigen hier ein Umdenken, wie z.B. Tempo 30-Zonen an der B3 oder die Planungen für eine Überarbeitung der Situationen an der B3 auf Höhe der Ohrenbergstraße und der Römerstraße.
Aus langjährigen Erfahrungen mit dem Bau von Umgehungsstraßen ist unter Verkehrsexperten heute allgemein anerkannt, dass Umgehungsstraßen nur dann die erwünschte Entlastungswirkung entfalten, wenn begleitend innerörtlich Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung der Verkehrsbelastung ergriffen werden. Da die Gemeinde weiterhin den Bau der K3575 als vordringlichste Maßnahme favorisiert, muss sie deshalb konsequenterweise bereits heute mit der Planung dieser begleitenden Maßnahmen beginnen, damit diese bei Fertigstellung der Straße ebenfalls umgesetzt sind. Solange die Gemeinde dies versäumt, handelt sie bei dieser Planung in ihrem Vorgehen inkonsequent.
Besonders kritisch ist hierbei, dass die geplante Straße nach dem Willen und den Prognosen des Planers zusätzlichen Verkehr induziert und was bedauerlicherweise bisher während der langen Planung nie hinterfragt wurde. Stellt die Gemeinde die erforderlichen begleitenden Maßnahmen nicht sicher, so riskiert sie, dass die Umgehungsstraße – wie in anderen misslungenen Planungen auch – ausschließlich zu einer Erhöhung der gesamten Verkehrsmenge im Gemeindegebiet führt und damit zu einer Verschlechterung der Gesamtsituation.

Zu Punkt 3:
Die Forderung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h innerhalb der Ortsdurchfahrten auf der B3 sollte nicht alleine durch die Aufstellung von Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern bewerkstelligt werden, sondern auch durch unterstützende, bauliche Maßnahmen. Insb. sollte die sich hier ergebende Möglichkeit genutzt werden, durchgängige und sichere Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer entlang der B3 zu schaffen.

Punkt 4:
Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 70 km/h sollte bereits nördlich der Abfahrt zu den Bruchhöfen beginnen, sodass in Höhe der Abfahrt bereits Tempo 70 km/h sichergestellt ist.

Punkt 7:
Ebenso wie an der Rochusstraße sind lärm- und verkehrsvermindernde Maßnahmen jenseits der B3 in der Bahnhofstrasse erforderlich. Auf diese Erfordernis wird in den Erläuterungen des IB K-L explizit hingewiesen. Die Karte 1 „Durchschnittlicher täglicher Verkehr – Vergleich“ zeigt, dass die Belastungen in der Bahnhofstraße noch über denen in der Rochusstraße liegen. Es ist deshalb nicht nachzuvollziehen, warum die Bahnhofstraße trotz des expliziten Hinweises des IB K-L nicht in den Lärmaktionsplan einbezogen wurde.

Zum Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros Köhler-Leutwein:
Die Verkehrsexperten stützen sich bei ihren Erläuterungen auch auf ein Verkehrsmodell ihres Hauses aus dem Jahr 2008 mit einem höheren Detailgrad, wodurch präzisere Aussagen möglich sind. Sie schreiben: „Generell zeigt sich, dass die von der LUBW verwendeten Verkehrsbelastungen unter denen unseres Verkehrsmodells liegen“. Im vorletzten Absatz verstärken sie diese Aussage nochmals: „… in den Ortsdurchfahrten Mingolsheim und Langenbrücken existieren z.T. erhebliche Unterschiede in den Verkehrsbelastungen zwischen den verwendeten Daten des LUBW und den Belastungen aus unserem Verkehrsmodell, so dass in Mingolsheim in einzelnen Abschnitten die Emissionen … bei gleicher Geschwindigkeit um bis zu 2 dB(A) höher liegen, als bei der LUBW.“.
2 dB(A) mehr bedeuten einen um 60% höheren Schalldruckpegel. Das bedeutet sehr erhebliche, keinesfalls vernachlässigbare Abweichungen in den zugrundeliegenden Verkehrsmengen. Zur Erläuterung folgendes einfache Beispiel: Wenn ein schwerer LKW mit 50 km/h etwa 86 dB(A) emittiert, dann emittieren zwei schwere LKW, also eine Verdopplung des Verkehrs, 89 dB(A).
Demnach muss von höheren Lärmimmissionen ausgegangen werden. Dies darf die Gemeinde nicht ignorieren. Vielmehr muss dies Anlass sein, genaue Belastungen zu ermitteln. Damit würde die Gemeinde eine solide und belastbare Grundlage schaffen für die zuverlässige Planung von wirksamen Maßnahmen als auch stärkere Argumente für ihre Forderungen gegenüber den Baulastträgern gewinnen. Würden dadurch weitere Teilstrecken mit Belastungen über 70 dB belegt, könnte Bad Schönborn beim Bauträger einen vordringlichen Bedarf geltend machen und die Chance auf Umsetzung der geforderten Maßnahmen erheblich erhöhen. Sofern man das IB K-L mit der Ausarbeitung beauftragen würde, wäre eine Neu-Erstellung eines Verkehrsmodells verzichtbar, was sicherlich auch aus Kostensicht eine interessante Option wäre.

Aktivitäten der Gemeinde zur Lärmminderung
Insgesamt ist es enttäuschend, dass der Entwurf der Gemeinde ausschließlich Maßnahmen benennt, die außerhalb ihres direkten Handlungsbereichs liegen. Das ist zu wenig.
Wir regen an, auf der Grundlage einer noch zu schaffenden soliden, belastbaren Verkehrsanalyse ganzheitliche Verkehrskonzepte zu entwickeln und in den Aktionsplan aufzunehmen. Hierzu gehören insbesondere gezielte Maßnahmen zur Reduktion des Kfz-Binnenverkehrs sowie zur Verkehrsvermeidung sowie Maßnahmen zur gezielten Förderung alternativer Verkehre wie z.B. Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr und öffentlichen Nahverkehr.
Bad Schönborn sollte als Kurgemeinde den Anspruch an sich haben, dass alle öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Einkaufszentren, Rathäuser, Kur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, …) von allen Ortsteilen auf attraktive Weise zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.

Eisenbahnlärm
Im geplanten Lärmaktionsplan der Gemeinde findet der Umstand, dass Bad Schönborn an einer ausgewiesenen Haupteisenbahnstrecke liegt, keinerlei Berücksichtigung. Ein Blick auf die Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamts zeigt, dass der Lärm entlang der gesamten Strecke in Gleisnähe 70 dB(A) überschreitet und an vielen angrenzenden Häusern 65 dB(A). Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Der Lärmaktionsplan muss Maßnahmen formulieren, welche die Belastungen aus dieser Quelle mindert.
Kein Millimeter mehr als unbedingt nötig?
Bei der Studie des Entwurfs kann man den Eindruck gewinnen, dass mit dem Lärmaktionsplan der Gemeinde nur Bereiche berücksichtigt wurden, für die es auf Grund der vorliegenden Daten und den gesetzlichen Verpflichtungen zwingenden Handlungsbedarf gibt. Wir würden uns wünschen, dass im Lärmaktionsplan der Gemeinde glaubhaft und klar erkennbar ist, dass die Maxime des Handelns die Fürsorge für das Wohl und die Gesundheit aller Bürger ist. Hierzu muss eine Auseinandersetzung mit der Lärmsituation im gesamten Ort erfolgen, und insbesondere auch überlagernde Lärme wie Straßen- und Eisenbahnlärm betrachtet werden. Maßnahmen für Abhilfe sind dann an allen Stellen mit identifiziertem Handlungsbedarf erforderlich. Fürsorge nach unserem Verständnis bedeutet nicht, den gesetzlich gegeben Rahmen bis an die Grenze „auszureizen“ und nur dort zu handeln, wo die Überschreitung von gesetzlichen Grenzwerten dazu „nötigt“.

Beispiele für weitere Zonen mit Handlungsbedarf
Ein Beispiel ist die oben bereits erwähnte Bahnhofstrasse in Mingolsheim (K3522 westl. der B3).
Ein weiteres Beispiel ist die K3576 in Langenbrücken. Durch den Bau der Dr. Alfred Weckesserstrasse hat die K3576 heute bereits de facto die Wirkung einer Umgehungstrasse für Langenbrücken. Bisher liegen keinerlei Untersuchungen zu den dadurch entstandenen Verkehrsbelastungen und Lärmimmissionen vor. Insb. die hohe Lage der Straße gegenüber den direkt angrenzenden Häusern am Kinzigring und die in der Regel überhöhten Geschwindigkeiten am Asternweg verursachen erhebliche Belastungen der betroffenen Anwohner.

Keine ausreichende Planungsgrundlage
In den Ausführungen des IB K-L auf der Informationsveranstaltung der Gemeinde sowie im Erläuterungsbericht wurde auf den Umstand hingewiesen, dass mit der vorliegenden Untersuchung keine detaillierte Verkehrswege- und Lärmaktionsplanung für die Gemeinde möglich ist. Das IB K-L hat deshalb in ihrem Erläuterungsbericht auch Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahre 2008 einfließen lassen, um präzisere, differenziertere Aussagen treffen zu können. Die Daten wurden im Rahmen einer Untersuchung der Verkehrssituation in Östringen ermittelt.
Sie zeigen beispielhaft auf, warum das Verkehrsmodell der LUBW alleine nicht geeignet ist, um die Situation in der Gemeinde im Detail sachgerecht zu analysieren und daraus für verschiedene Teilstrecken geeignete, wirksame Maßnahmen abzuleiten: „Verkehrsmengenänderungen existieren in den Daten des BMVZ nur an größeren Netzknoten des klassifizierten Straßennetzes. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass z.B. für beide Ortsteildurchfahrten eine einheitliche Verkehrsbelastung als Kartierungsgrundlage verwendet wurde. Insbesondere im Ortsteil Mingolsheim findet im Verlauf der B3 an der Verknüpfung mit der K3522 eine relativ deutliche Belastungsänderung statt.“ Und etwas später: „Von der LUBW wurden im Rahmen der Kartierung Kreisstraßen generell nicht kartiert“.
Die LUBW hat die Wahl der Netzknoten in ihrem Verkehrsmodell auf das von ihr verfolgte Ziel abgestellt. Für eine sachgerechte Analyse und Maßnahmenplanung der Gemeinde Bad Schönborn reicht dies jedoch nicht aus. Hierzu ist ein Verkehrsmodell erforderlich, welches alle wichtigen Verkehrsknoten im Gemeindegebiet und der für den Verkehr relevanten Umgebung als Netzknoten erfasst. Weder die Untersuchung des LUBW noch die Untersuchung im zur der K3575-Planung können dies leisten.
Die Gemeinde muss deshalb diese Lücke schließen und eine geeignete Datengrundlage für die Maßnahmenplanung schaffen.

Bürgerbeteiligung
Wir begrüßen, dass die Gemeinde Bad Schönborn interessierte Bürger im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung informiert hat. Ebenso möchten wir die offene und freundliche Unterstützung bei der Einsichtnahme der Unterlagen lobend erwähnen.
Hinsichtlich der Offenlegung selbst und der Möglichkeit zur Einsichtnahme und Stellungnahme wurde allerdings lediglich einmal im Ortsblatt informiert. Die Zeiten zur Einsichtnahme liegen – zwar nachvollziehbar – aber leider doch so, dass die Mehrzahl der berufstätigen Bürger sich Urlaub nehmen müssen, um die bereitgestellten Unterlagen zu sichten.
Dies kann ohne Aufwand verbessert werden, um einen breiteren Austausch mit betroffenen Bürgern zu ermöglichen. Es wäre es hilfreich und heute auch nicht unüblich, wenn Planungsunterlagen und Stellungnahmen der Gemeinde ihren den Internet-Seiten publiziert werden. Die würde interessierten und engagierten Bürger eine bessere Möglichkeit bieten, sich in Ruhe mit der Planung auseinander setzen, ihre Stellungnahmen vorzubereiten und die Gemeindevertreter mit gezielten Fragen anzusprechen. Ebenso wäre es möglich, die Stellungnahme der Gemeinde im Ortsblatt zu veröffentlichen verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass es der ausdrückliche Wunsch der Gemeinde ist, dass Bürger ihre Fragen, Interessen, Ideen und Wünsche dazu vortragen.
Für ihre Rückfragen und eine Diskussion stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

(Michael Göpfrich) (Lothar Huber)
für den Vorstand des IG „Umgehungsstraße“ e.V.

Einladung zur Mitgliederversammlung der IG Umgehungsstraße

Montag, Juli 1st, 2013

Sehr geehrte Vereinsmitglieder, werte Bad Schönborner Bürger,

hiermit möchten wir Sie zur Mitgliederversammlung der „Interessengemeinschaft Umgehungsstraße Bad Schönborn e.V.“ in 2013 einladen. Wir treffen uns am 15. Juli 2013 um 20h00 im Vereinsheim des TSV Langenbrücken. Bitte reservieren Sie sich diesen Abend :-)

Im vergangenen Jahr gab es weitere Aktivitäten der Interessengemeinschaft. Was gibt es Neues bzgl. der K3575-Planung? Wie geht es weiter?

Die Vorstandschaft hofft auf Ihre rege Beteiligung in der Mitgliederversammlung.

Kommen Sie zur Mitgliederversammlung und lassen Sie sich informieren.

Die vorgesehene Tagesordnung :

TOP 1: Bericht des 1. Vorsitzenden zum Kalenderjahr 2012

TOP 2: Bericht des Kassiers zum Kalenderjahr 2012

TOP 3: Bericht der Kassenprüfer zum Kassenstand

TOP 4: Entlastung des Kassiers

TOP 5: Entlastung des Vorstands

TOP 6: Wahl des neuen Vorstands

TOP 7: Ausblick auf Aktivitäten im Jahr 2013

TOP 8: Verschiedenes

 

Mit den besten Grüßen

Georg Henneges

(Schriftführer)