Oktober, 2016

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K3575 – komplette Neuplanung erforderlich!!!

Donnerstag, Oktober 20th, 2016

Der Vorstand der IG befasste sich letzte Woche mit den Ergebnissen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) des Kreistags, der am 29.09.2016 ein weiteres Mal zur geplanten Umgehungsstraße K3575 tagte. Der Tagesordnungspunkt lautete „K3575 Umgehungsstraße Bad Schönborn – Vorstellung der Verkehrsprognose“. Die Erstellung dieser Prognose wurde vor ca. einem Jahr beschlossen, nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe als Planfeststellungsbehörde eine ganze Reihe sehr erheblicher Mängel aufzeigte, die eine Feststellung des Plans nicht zuließen und die deshalb zunächst durch den Kreis zu beheben sind (wir berichteten darüber). In der Kreistagssitzung wurde daraufhin die vom Landrat präferierte Beendigung des Planfeststellungsverfahrens diskutiert. Mit dem Beschluss zur Beauftragung der Verkehrsprognose wurde dies vermieden. Ziel sollte eine bessere Datengrundlage für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen sein. Das Ergebnis der Verkehrsprognose wurde bereits im März dieses Jahres mit Vertretern der betroffenen Gemeinden besprochen, leider gibt es hierzu bisher keinerlei öffentliche Informationen.

Keine Transparenz zur neuen Verkehrsprognose

Für die aktuelle AUT-Sitzung wurde eine knapp dreiseitige Vorlage der zuständigen Kreisbehörde (Amt für Straßen) sowie eine Tabelle zur Verfügung gestellt. Unter Punkt 1 wird darin eine Bewertung der Verkehrsprognose durch die Behörde in insgesamt vier kurzen Absätzen gegeben. Diese Vorlage ist auf den Internetseiten des Landkreises in der Rubrik „Sitzungen“ einsehbar. Im mündlichen Vortrag von Amtsleiter Bohner wurde diese Bewertung im Termin dann im Wesentlichen wiederholt. Detaillierte Ergebnisse der Prognose oder Erläuterungen des beauftragten Ingenieurbüros gab es weder in der Vorlage noch im Termin selbst. Somit war es nicht möglich, die Ausführungen anhand der Originalunterlagen nachzuvollziehen oder zu überprüfen. Auf eine diesbezügliche Rückfrage einer Kreisrätin antwortete Herr Bohner lediglich, sie könne die Unterlagen in seiner Behörde eingesehen.

Aussagen und Ergebnisse aus der AUT-Sitzung

Ziel- und Quellverkehr in Bad Schönborn haben einen deutlich höheren Anteil als in den bisherigen Gutachten.

Zurück auf Los: Auf Rückfrage wurde explizit bestätigt, dass eine komplette Neuplanung erforderlich ist und von den bisherigen Planungsergebnissen nichts mehr verwendet werden kann. Die Kosten einer Neuplanung werden mit 3 – 3,5 Mio. € veranschlagt (10 % der Gesamtkosten). Die Gesamtkosten des Straßenbauprojekts werden inzwischen auf 38 Mio. € geschätzt. Im Falle einer Neuplanung wird alleine für die Planung mit einem Zeitraum von mindestens 3–5 Jahren gerechnet.

Die prognostizierten Entlastungswirkungen innerorts sind nur erreichbar, wenn begleitende verkehrsberuhigende Maßnahmen in den beiden Ortsdurchfahrten stattfinden. Auf Rückfrage wurde klargestellt, dass diese Maßnahmen nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sind. Somit sind diese Maßnahmen parallel und separat zu planen und zu finanzieren, was nichts anderes als einen erheblichen, zusätzlichen Aufwand bedeutet, der bisher weder geplant noch quantifiziert ist. Ebenso ist unklar, wer diese Kosten zu tragen hat.

Landrat Schnaudigel machte wiederholt deutlich, dass das Geld für die Neuplanung nur dann ausgegeben werden sollte, wenn eine ernsthafte Chance auf Realisierung der neuen Straße besteht. Und dies erfordert insbesondere auch eine realistische Finanzierung. Weiterhin forderte er die Kreisräte auf – im Hinblick auf die vergangenen 15 Jahre des Planfeststellungsverfahrens sehr selbstkritisch – bei den künftigen Entscheidungen zur K3575 keine weiteren falschen Hoffnungen mehr zu wecken. Dies sollte sich aus unserer Sicht auch der Gemeinderat in Bad Schönborn zur Pflicht machen.

Stand heute gibt es keine Zusage für eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg. Sofern sich das Land überhaupt beteiligt, wird es dies im günstigsten Fall mit max. 50% der geplanten Gesamtkosten tun. Somit muss der Landkreis günstigenfalls mit Kosten von mindestens 20 Mio. € rechnen, im ungünstigen Fall mit der doppelten Summe. Darüber hinaus würde eine Überschreitung des geplanten Kostenrahmens ebenfalls zu Lasten des Kreises gehen.

Nächste Schritte

  • Der Landkreis klärt, in welchem Umfang die Landesregierung sich an der Finanzierung der Straße beteiligt. Bis Sommer 2017 soll eine Antwort aus Stuttgart vorliegen. Dann tritt der Kreistag erneut zusammen.
  • Zum wiederholten Mal wird ein klares Bekenntnis der Gemeinde Bad Schönborn für den Bau der Straße verlangt.
  • Wir sind nun gespannt, wann und auf welcher Grundlage sich der Gemeinderat mit der aktuellen Sachlage auseinandersetzt und in welcher Form die Bürger informiert und eingebunden werden.

für den Vorstand: Michael Göpfrich und Lothar Huber