Vorstandssitzung der IG Umgehungsstraße vom 3. April 2014

Geschrieben von Aktionsbündnis am 9. April 2014

Anlass für die Sitzung war unter anderem: die Gemeinderatssitzung vom 25. März 2014, die neue Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Finanzierung von kommunalen Verkehrsprojekten , der ab 7. April 2014 ausliegende Lärmaktionsplan der Gemeinde, die nächste Mitgliederversammlung sowie Aktionen der IG vor der Gemeinderatswahl im Mai.

In der letzten GR-Sitzung wurde Bürgermeister Klaus-Detlev Huge nach dem Stand des Planfeststellungsverfahrens K3575 von Bürgern gefragt. Zwei Briefe habe er geschrieben; sie wurden dahingehend beantwortet, dass bisher noch kein Beschluss des Regierungspräsidiums vorliegt und noch Aufgaben abgearbeitet werden. Gemeinderat Bernhard Steltz regte kurz vor Schluss der öffentlichen Sitzung an, dass Bad Schönborner Bürger, die für die Umgehungsstraße sind, mit ihm zur Regierungspräsidentin Kressl gehen sollten, um dort Druck zu machen. Er bat den Bürgermeister teilzunehmen. Dieser stimmte dem zu.
Der Vorstand der IG geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass zu einem solchen Treffen mit Frau Kressl auch Vertreter der IG Umgehungsstraße eingeladen werden, um die Belange aller Betroffenen des geplanten Vorhabens gegenüber der Präsidentin des Regierungspräsidiums darzulegen. Der Vorstand wird hierzu mit Bürgermeister Klaus-Detlev Huge korrespondieren.

Auf der Vorstandssitzung wurde auch der Brief des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur an Gemeinde- und Kreistage vom Februar 2014 diskutiert – auch die Fragen der CDU-Fraktion im Landtag an den Verkehrsminister zum neuen Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dessen Antworten vom 12. März 2014 (Auszüge):

„Die grün-rote Landesregierung hat die Förderung von kommunalen Verkehrsvorhaben neu gestaltet, damit in den Jahren bis 2019 noch möglichst viele Kommunen und Projekten von Fördermitteln profitieren können. …
Das Land gewährt Zuwendungen zum Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, für ÖPNV-Projekte und seit 2012 auch für Radverkehrsanlagen. Grundlage sind Mittel des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Auf Baden-Württemberg entfallen 165 Mio. Euro pro Jahr. Die Länder entscheiden selbstständig, in welche Projekte das Geld investiert wird. (…)
Gerade bei der Finanzierung von ÖPNV- und Radverkehrsprojekten haben wir in Baden-Württemberg noch einen riesigen Nachholbedarf. (…)
Die hohe Programmbelegung durch die Vorgängerregierung, die nur noch geringe Spielräume für neue Projekte lässt, macht dabei besondere Probleme (…)
Durch die Unklarheit der Folgefinanzierung nach 2019 leidet die Förderung nach dem LGVFG seit vielen Jahren unter einer zu hohen Vorbelastung der verfügbaren Finanzmittel durch eine große Anzahl und Menge an Mittelbewilligungen (…)
Ende 2011 waren allein im Programmteil zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 894 Maßnahmen und eine Vorbelastung kommender Jahre durch rechtlich gebundene Mittelverpflichtungen von ca. 440 Mio. Euro enthalten, also das Mittelvolumen mehrerer Förderjahre. Bis zum Jahr 2013 konnte diese Bewilligungsbugwelle durch einen weitgehenden Bewilligungsstopp in den Jahren 2012 und 2013 um 180 Mio. Euro auf ca. 260 Mio. Euro abgebaut werden (…)
Pro Jahr stellt der Bund für Baden-Württemberg 165 Mio. Euro zur Verfügung, mit denen das Land Projekte fördern kann. Das sind bis 2019 insgesamt rund 1 Milliarde Euro. Diese verteilen sich nach dem neuen Förderschlüssel auf die Förderbereiche wie folgt: Kommunaler Straßenbau 400 Mio. Euro,  ÖPNV 510 Mio. Euro, Radverkehr 90 Mio. Euro. Nach Abzug der bereits bewilligten Vorhaben bleiben aber nur noch rund 140 Mio. Euro für neue Projekte im Straßenbau, rund 230 Mio. Euro für neue ÖPNV-Projekte und rund 50 Mio. Euro für den Radverkehr….
Um den beschriebenen erheblichen Problemen zumindest für die ab 2014 zu bewilligenden Projekte zu begegnen, hat die Landesregierung zwischenzeitlich mit der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Durchführung des LGVFG für den Kommunalen Straßenbau (VwV LGVFG-KStB) reagiert. Künftig müssen die Vorhaben innerhalb einer festgelegten Frist abgerechnet werden. Zur Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung wurden z.B. eine Festbetragsfinanzierung eingeführt und Nachbewilligungen ausgeschlossen. Das bringt Planungssicherheit in den Förderprogrammen. Zum anderen ist es erforderlich, das geringe restliche Fördervolumen in den nächsten Jahren auf die wichtigsten kommunalen Projekte zu konzentrieren.
Es gibt in allen drei Förderbereichen viel mehr Förderwünsche als verfügbare Fördermittel. Damit das Land noch einen angemessen Anteil der Anträge berücksichtigen kann, müssen die Mittel besser verteilt werden: statt wenige hoch geförderte Projekte mit 70-75 Prozent Fördersatz, werden nun mehr Projekte mit einem Fördersatz von 50 Prozent bezuschusst werden. Sonst kämen zu viele Antragsteller überhaupt nicht mehr zum Zug. Die insgesamt bereitgestellten Mittel bleiben gleich und werden nicht gekürzt. Und: Alle bis 2013 bewilligten Projekte werden zum damals gültigen Fördersatz gefördert.…
Seit 1996 sind die vom Bund bereit gestellten Mittel für die GVFG-Projekte in der Höhe eingefroren. Angesichts der Kostensteigerung werden sie bei Auslaufen des Programms im Jahr 2019 real nur noch halb so viel wert sein. Dies ist ein Teil der generellen Misere der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung, die auf Bundesebene dringend politisch zu lösen ist. (…)
Die Landesregierung hat die Fördermittel umgeschichtet, zukünftig fließen 60 Prozent der Mittel in ÖPNV und Radverkehr, nur noch 40 Prozent in den kommunalen Straßenbau. Zuvor war das Verhältnis umgekehrt.“

Diese Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Durchführung des LGVFG für den Kommunalen Straßenbau war auch Thema in der letzten öffentlichen AUT-Sitzung der Gemeinde. Demnach wird es in den nächsten Jahren deutlich schwerer, umfangreiche Straßenbauprojekte zu beginnen, da das Land nur noch 50% Fördermittel bereitstellt (bisher 70-75%) und dies nur tut, wenn Zeit- und Kostenrahmen fixiert sind. Eventuelle Kostensteigerungen wird das Land nicht mehr mittragen. Zudem läuft 2019 die Mittelzuwendung des Bundes an die Länder für kommunale Verkehrsprojekte aus. Viele der schon planfestgestellten Straßen im Land (mehr als 100!) können unter den neuen Bedingungen wohl nicht realisiert werden. Noch viel unwahrscheinlicher ist das für noch nicht planfestgestellte Projekte wie die K3575-Umgehung Bad Schönborn.

 

Der Termin für die nächste Mitglieder- und Informationsversammlung wird auf Donnerstag, den 8. Mai 20.00h festgelegt. Ort wird der Besen im Hotel Drei Könige in Langenbrücken sein. Dort soll den Gemeinderatskandidatinnen und -kandidaten Gelegenheit gegeben werden, ihre Vorstellungen zu Verkehrsentwicklung und -planung, Lärmaktionsplan und Gemeindeentwicklung aufzuzeigen.

 

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